Wichtige Fragen

Verlängerung des Praktikums:Eine Verlängerung des BOGY-Praktikums in die Herbstferien ist möglich. Es bedarf jedoch eines formlosen schriftlichen Antrags.

Praktikum außerhalb Baden-Württembergs: Grundsätzlich ist ein Praktikum in einem anderen Bundesland oder im EU-Ausland möglich. Insbesondere bei Praktika im Ausland ist eine genaue Absprache mit den BOGY-Lehrkräften und gegebenenfalls der Schulleitung unabdingbar.

Praktikum in anderen Ferien: Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn die Schülerinnen und Schüler weitere Praktika durchführen. Allerdings können diese in den Sommerferien nicht dem BOGY-Prozess zugeordnet werden. Damit besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Schule oder das Land Baden-Württemberg. Praktika in anderen Ferien sollten individuell geprüft und abgesprochen werden, sonst besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz in oben genanntem Sinne.

Auslandsaufenthalt in der Zeit des BOGY-Praktikums: Sollte sich eine Schülerinn oder ein Schüler in der BOGY-Woche noch an einer Schule im Ausland befinden, so muss das Praktikum bisher nicht nachgeholt werden.

Individuelle Verschiebung der BOGY-Woche: Grundsätzlich ist keine individuelle Verschiebung der BOGY-Woche möglich. Jede Schülerin und jeder Schüler muss in der festgesetzten Woche ein Praktikum absolvieren.

Freistellung außerhalb der BOGY-Woche: Sollte eine Schülerin oder ein Schüler die Chance auf ein ganz besonderes Praktikum haben, welches aber nicht in der BOGY-Woche oder in den Ferien absolviert werden kann, so besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Beurlaubung. Darüber entscheidet jedoch die Schulleitung.

Wiederholung Klasse 10: Wiederholt eine Schülerin oder ein Schüler die Klasse 10, so muss selbstverständlich auch das BOGY-Praktikum wiederholt werden.

Sollten weitere Fragen entstehen, wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen BOGY-Lehrer.

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