Rahmenbedingungen

Den Rahmen der Berufsorientierung am Gymnasium, kurz BOGY, geben das Schulgesetz und der Bildungsplan von Baden-Württemberg vor.

  • Schulgesetz

»[…] Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler […] auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten.«1)

  • Bildungsplan

»Zentrale Themen und Aufgaben der Schule: […] Berufliche Orientierung und Arbeitswelt; […].«

Dass zum BOGY-Prozess auch ein verbindliches Praktikum gehört, regelt die entsprechende Verwaltungsvorschrift:

»Die Berufserkundungen im Gymnasium werden in der Regel in den Klassen 10 und 11 (neunjähriger Bildungsgang) und in den Klassen 9 und 10 (achtjähriger Bildungsgang) im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung (BOGY) ent- sprechend den Leitgedanken und Bildungsstandards Wirtschaft durchgeführt. Dabei erkunden die Schülerinnen und Schüler für die Dauer einer Unterrichtswoche, in der Regel vor einem Ferien- abschnitt, in Unternehmen, Behörden und Einrichtungen sowie in Instituten von Hochschulen und bei freiberuflich Tätigen Berufe oder deren Umfeld.«

Der BOGY-Prozess ist in den Fächerverbund GWG (Geographie-Wirtschaft-Gemeinschaftskunde) integriert. Erste Inhalte werden im Fach Geographie vermittelt, bevor das Fach Gemeinschaftskunde ab Klasse 8 die Federführung übernimmt.

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