So geht Schule in Ordnung

Schule ist ein Ort des Lernens und Gestaltens, ein Ort der Begegnung mit Menschen. Jeder wünscht sich, dass seine Zeit an der Schule sinnvoll ist und dass er sich an diesem Ort wohl fühlt. Das „geht in Ordnung", wenn jeder sich seiner Zugehörigkeit zur Schulgemeinschaft bewusst ist und verantwortungsvoll handelt. Dazu gehört in erster Linie Respekt, Höflichkeit und Rücksichtnahme.

Aus dieser Verantwortung heraus ist die folgende Hausordnung entstanden. Alle am Schulleben Beteiligten - Schulleitung, Sekretariat, Hausmeister, Reinigungspersonal, Lehrerkollegium, Schülerinnen, Schüler und Eltern - stimmen ihr zu.

Sollten Sie Änderungsideen bzw. -wünsche haben, so wenden Sie sich bitte an die entsprechnden Vertreter: Elternbeirat (für Eltern), Schülersprecher (für Schülerinnen und Schüler), Schulleitung (für Kolleginnen und Kollegen).

Die folgenden Regelungen sind für die Schülerinnen und Schüler verbindlich:

  1. Zu unseremSchulgelände gehören die Höfe vor und hinter der Schule. Der Nahbereich umfasst auch Teile der Ehinger Anlagen. Schulgelände und Nahbereich verlassen wir nur nach Unterrichtsschluss oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrer und Lehrerinnen. Nur Schülerinnen und Schüler der Kursstufe können Schulgelände und Nahbereich in Pausen oder Hohlstunden ohne spezielle Erlaubnis verlassen.
    Für Fahrräder stehen ausschließlich der Fahrradunterstand im hinteren Hof und die markierten Flächen im vorderen Hof zur Verfügung. Die Unterrichtsräume können wir 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten. In den Hohlstunden und morgens vor Unterrichtsbeginn steht allen Schülerinnen und Schülern die Cafeteria zur Verfügung.
    In der Mittagspause regelt die aktuelle Mittagspausenordnung, in welchen Räumen Speisen verzehrt werden können, und wo die Schülerinnen und Schüler sich aufhalten dürfen.
    Rechtzeitig vor dem Läuten zu Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihre Unterrichtsräume. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn der Fachlehrer noch nicht anwesend, erkundigt sich der Klassensprecher zunächst im Lehrerzimmer, gegebenenfalls dann im Sekretariat. Während des Unterrichts halten wir uns nicht auf den Fluren auf und achten besonders darauf, dass wir andere Klassen nicht durch Lärm stören.
    Wenn eine Unterrichtsstunde ausfällt und die Klasse in dieser Zeit von einem Lehrer des Bereitschaftsdienstes beaufsichtigt wird, darf das Klassenzimmer aus Gründen der Aufsichtspflicht nicht verlassen werden. Dies gilt auch, wenn der Aufsicht führende Lehrer zeitweilig nicht im Klassenzimmer ist.
    Das Rennen, Toben und Ballspielen ist im Schulgebäude wegen der Verletzungsgefahr verboten!

     

  2. Wir wünschen uns eine saubere Schule. Für die Sauberkeit und Ordnung in der Schule sind wir alle mitverantwortlich. Wir hinterlassen unseren Arbeitsplatz ohne Müll und unsere Tische ohne Kritzeleien und Schmierereien. Die Klassen- und Kursordner säubern die Tafel und fegen den Klassenraum. Wenn es notwendig ist, säubern wir unsere Tische, Stühle etc. selbst.
    Schulhaus und Einrichtungsgegenstände sind Eigentum der Stadt Ulm. Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verlusten besteht die Pflicht zum Schadenersatz. Entstandene Schäden müssen umgehend auf dem Sekretariat gemeldet werden. Wir wollen unnötigen Müll vermeiden und keine Getränkedosen oder andere Einwegverpackungen in die Schule mitbringen und beim Einkauf auf überflüssige Verpackungen verzichten. Getränke gibt es in der Mehrwegflasche aus dem Automaten oder am Schulkiosk. Wir werfen unseren gesamten Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
    In den Pausen werden die Räume gründlich gelüftet. In der kalten Jahreszeit bleiben die Fenster während des Unterrichts aus Gründen der Energieersparnis ge-schlossen. Am Ende des Vormittagsunterrichts stuhlen wir entsprechend des Aufstuhlplanes auf. Wir schließen die Fenster und schalten das Licht aus. Ausgestellte Schülerarbeiten und Kunstgegenstände werden nicht berührt.

     

  3. Fundsachen geben wir schnellstmöglich beim Hausmeister ab.

     

  4. Essen und Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht zulässig, es obliegt dem unterrichtenden Lehrer, ob er den Schülern/innen das Trinken gestattet.
    In der Mittagspause essen und trinken wir in den dafür vorgesehenen Räumen. Die im Hauptgebäude geöffneten Stillarbeits- und Aufenthaltsräume sind nur für Stillarbeiten gedacht (siehe Mittagspausenordnung).

     

  5. Das Rauchen im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und im Nahbereich der Schule ist verboten (Landesnichtraucherschutzgesetz).
    Drogen jeder Art, also auch Alkohol, haben in der Schule nichts zu suchen.

     

  6. Alle Gegenstände, die geeignet sind Menschen zu verletzen (z. B. Waffen, Laserpointer, Spraydosen etc.), sind auf dem Schulgelände verboten. Schneebälle zu werfen ist wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt.

     

  7. Im Schulhaus müssen Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtsstunden, der Pausen und der Hohlstunden elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte (z. B. Mobiltelefone, Smartphones etc.) ausgeschaltet haben. In Ausnahmefällen können auf Anweisung des Fachlehrers/der Fachlehrerin Smartphones etc. als methodisch-didaktische Hilfsmittel zugelassen werden. Wer persönlichkeitsverletzende, pornographische oder gewalttätige Dateien oder Materialien mit sich führt, kann von der Schule verwiesen werden.

    An der Bushaltestelle muss in ganz besonderem Maße Rücksicht genommen werden. Drängeln und Stoßen gefährdet Mitschüler und Passanten. Auf dem Schulweg, insbesondere an Fußgängerüberwegen und Ampeln, beachten wir strikt Verkehrszeichen und -regeln.

Stand: 29.11.2012

 

 

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