Klassenelternvertreter am Hans und Sophie Scholl-Gymnasium
Die Eltern einer Klasse wählen aus Ihrer Mitte eine Klassenelternvertreterin / einen Klassenelternvertreter sowie eine/n Stellvertreter/in (vgl. Schulgesetz §57 (3)).
Eltern und Schule pflegen Ihre Erziehungsgemeinschaft. Daher ist uns am Hans und Sophie Scholl-Gymnasium die aktive Teilnahme der Eltern am Schulgeschehen und dessen Mitgestaltung sehr wichtig.
Hier finden Sie den Leitfaden für gewählte Elternvertreter/innen des Kultusministerium.
Hier erhalten Sie Zugang zum Infodienst Eltern.
Weitere Informationen zu Elternrechten an baden-württembergischen Schulen finden Sie hier.