Klassenelternvertreter am Hans und Sophie Scholl-Gymnasium

Die Eltern einer Klasse wählen aus Ihrer Mitte eine Klassenelternvertreterin / einen Klassenelternvertreter sowie eine/n Stellvertreter/in (vgl. Schulgesetz §57 (3)).

Eltern und Schule pflegen Ihre Erziehungsgemeinschaft. Daher ist uns am Hans und Sophie Scholl-Gymnasium die aktive Teilnahme der Eltern am Schulgeschehen und dessen Mitgestaltung sehr wichtig.

Hier finden Sie den Leitfaden für gewählte Elternvertreter/innen des Kultusministerium.

Hier erhalten Sie Zugang zum Infodienst Eltern.

Weitere Informationen zu Elternrechten an baden-württembergischen Schulen finden Sie hier.

 

 

 

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